Der Apostelbrief

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Zweckverband für Kindertagesstätten?

Eine schwierige Entscheidung für den Kirchenvorstand

Kita

Anfang dieses Jahres wurde der Kirchenvorstand unserer Gemeinde darüber informiert, dass das derzeitige System der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Kirchengemeinden unter der Dienstaufsicht der Pfarrer und Anstellung der Mitarbeiter bei der Gesamtkirchengemeinde juristisch nicht mehr umsetzbar ist.

Im Rahmen einer umfassenden Präsentation haben die Herren Diakone Barthel und Kühling unter Anwesenheit von Mitarbeitern unserer Kindertagesstätte den Kirchenvorstand am 7. April 2014 informiert, dass sich aufgrund einer Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für das Kirchengemeindeamt aus juristischen Gründen Handlungsbedarf bezüglich der Organisation der Kindertagesstätten ergibt, da nun auch die Dienstleistungen wie z.B. die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten als wirtschaftliche Tätigkeiten gelten. Es würde sich daher ein umsatzsteuerpflichtiges »Leiharbeiterverhältnis« ergeben, da bisher die Mitarbeiter der Kindertagesstätten bei der Gesamtkirchengemeinde angestellt sind, obwohl sie in den Kirchengemeinden ihren Dienst verrichten. Der Kirchenvorstand musste sich nun mit dieser Situation befassen. Zwei Lösungsvorschläge wurden vom Kindertagesstättenfachausschuss, dem Kirchengemeindeamt und Juristen erarbeitet:

  1. Gründung eines kirchlichen Zweckverbandes d.h. Zusammenschluss von Kirchengemeinden um die evangelischen Kindertageseinrichtungen gemeinsam zu organisieren.
  2. Die komplette Trägerschaft übernehmen die einzelnen Kirchengemeinden. Die Beschäftigungsverhältnisse werden also auf die einzelnen Kirchengemeinden übertragen.

Herr Barthel wies in diesem Zusammenhang deutlich darauf hin, dass unabhängig vom Lösungsweg die Grunddienstleistungen des Kirchengemeindeamtes wie Buchhaltung und Personalverwaltung weiter zur Verfügung stehen würden. Der Kindertagesstättenfachausschuss würde sich jedoch auflösen, da seine Aufgaben auf den Kindertagesstättenzweckverband oder auf die Kirchengemeinden übertragen werden würden.

In der Präambel des Entwurfes der Satzung dieses Zweckverbandes steht, dass sich die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden im Dekanatsbezirk Würzburg zusammenschließen wollen um in Zukunft gemeinsam die Aufgaben in den kirchengemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder zu erfüllen. Durch den Verbund soll ein fachlich qualifizierter und kirchengemeindebezogener Betrieb der Kindertageseinrichtungen erreicht werden, dessen Verwaltung den komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen entspricht.

Auch sollen die einzelnen Kirchengemeinden in den Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Die Kirchengemeinden sollen dem geplanten Zweckverband Aufgaben übertragen, die bisher von den Kirchengemeinden verantwortet wurden. Das hätte jedoch zur Folge, dass die komplette Entscheidungsgewalt auf den Zweckverband übertragen werden würde und den Kirchengemeinden lediglich ein Mitspracherecht zugesprochen würde. Diesbezüglich entwickelte sich nun eine sehr intensive Diskussion innerhalb unseres Kirchenvorstandes.

Während zunächst die Übernahme der Verwaltungsaufgaben durch den Zweckverband attraktiv erschien, entstand zunehmend der Eindruck, dass eine Institution geschaffen werden würde, die die Verzahnung mit der kirchengemeindlichen Mitwirkung komplizierter erscheinen lässt, da mehr Gremien beteiligt werden und damit der Zeitaufwand größer wird. Auch würden höhere Kosten z.B. durch die Neuinstallation eines Geschäftsführers, Organisation eines Vorstandes und einer neuen Verwaltungsstruktur entstehen. Personalentscheidungen könnten nicht mehr hauptverantwortlich von der Kirchengemeinde getroffen werden. Ebenso könnte Personal der Kindertagesstätten zwischen den Standorten ausgetauscht werden. Und schließlich würde die enge Bindung des Personals an unsere Kirchengemeinde auf Dauer verloren gehen.

Kita

Hinsichtlich der Übernahme der Trägerschaft durch die Kirchengemeinde wurde vom Kirchenvorstand positiv gesehen, dass sowohl die Dienstaufsicht als auch personelle und konzeptionelle Entscheidungen in der eigenen Verantwortung der Kirchengemeinde verbleiben würden und so die Entscheidungswege kürzer und effektiver sein dürften. Die Identifikation mit unserer Kindertagesstätte wurde aufgrund der emotionalen Nähe als besser eingeschätzt, wodurch auch die Motivation der Mitarbeiter höher sein dürfte.

In einer abschließenden und sehr intensiven Diskussion in der Kirchenvorstandssitzung vom 25. Juli 2014 wurde schließlich der Beschluss gefasst, dem Zweckverband für evangelische Kindertageseinrichtungen Würzburg nicht beizutreten sondern als Kirchengemeinde die Trägerschaft für unsere Kindertagesstätte selbst zu übernehmen mit dem Wissen, dass zukünftig mehr Organisations- und Verwaltungsarbeit auf unsere Kirchengemeinde zukommt. Der Kirchenvorstand ist zusammen mit unserem Pfarrer der Meinung, das wir dies durchaus leisten können, wenn dies ein konzeptioneller Schwerpunkt für unsere Gemeindeaufbauarbeit wird.

-HS-

Kita