Der Apostelbrief

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Der Kirchenvorstand

Verantwortung für die Kirchengemeinde übernehmen – Neuwahl im Jahr 2018


Liebe Gemeindemitglieder der Apostelgemeinde,

2,2 Millionen evangelische Wahlberechtigte sind am 21. Oktober 2018 in Bayern aufgerufen rund 10.000 ehrenamtliche Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen, die gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern Verantwortung für ihre Kirchengemeinden übernehmen. Wäre das nicht eine Aufgabe für Sie?

Als langjähriges Mitglied unseres Kirchenvorstandes der Apostelkirche in Gerbrunn darf ich Sie auf diese im Jahr 2018 stattfindende Neuwahl aufmerksam machen und kurz die wesentlichen Aufgaben dieses Gremiums vorstellen. Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand soll sich für die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder einsetzen und repräsentiert die evangelische Kirche vor Ort, trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten ebenso wie für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sollen sich im Gottesdienst beteiligen und Kontakte zu den Menschen am Ort, zur politischen Gemeinde und zu Vereinen herstellen und pflegen. Von daher kommen zu den regelmäßigen Kirchenvorstandssitzungen, die bei uns mit Ausnahme der Sommerferien jeweils monatlich stattfinden, Termine wie Einführungen, Verabschiedungen, Einweihungen, Kontakte zu den Gruppen und Kreisen in der Gemeinde, ökumenische Kontakte und gemeinsame Aktionen dazu. Diese vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben erscheinen auf den ersten Blick ziemlich umfangreich, lassen sich jedoch aufgrund meiner mittlerweile 23-jährigen Erfahrung im KV-Team sehr gut erledigen. Im Vordergrund stand und steht bis heute immer eine sehr gute, kooperative und freundschaftliche Atmosphäre zwischen den Kirchenvorstandsmitgliedern.

Die Größe eines Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. Für unsere Kirchengemeinde mit etwa 1325 Mitgliedern werden 6 Kirchenvorstände gewählt und 2 berufen. Verstärkt wird das KV-Team in unserer Apostelgemeinde durch sechs gewählte Ersatzleute, sodass derzeit insgesamt 14 Personen im Kirchenvorstand aktiv sind. Vervollständigt wird dieses Gremium durch den Pfarrer und gegebenenfalls den/die Religionspädagogen/in. Für die pfarramtliche Geschäftsführung wird ein Vorsitzender gewählt, der bei uns derzeit Pfarrer Riedel ist. Ebenso wird ein Vertrauensmann oder eine Vertrauensfrau gewählt. Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde leiten also gemeinsam und treffen Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde.

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenneubesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitender werden Weichen für die Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste und fördern das Vertrautwerden mit dem christlichen Glauben. Sie tragen die Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird und achten auf die Umsetzung der „Leitlinien kirchlichen Lebens“. Weitere wichtige Aufgaben sind die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Stärken der Einheit der Gemeinde und das Erarbeiten von Lösungen bei Konflikten. Ebenso trägt dieses Gremium die Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde – in Gerbrunn für die Kirche und das Pfarrhaus - und hat die Trägerschaft für unsere Kindertagesstätte inne. Auch verwalten die Kirchenvorsteher das Vermögen der Kirchengemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten und die Beteiligung an gesamtkirchlichen Prozessen.

Kirchenvorstandswahl

Abschließend noch ein paar Anmerkungen zu den Kirchenvorstandssitzungen: Der Vorsitzende und die Vertrauensperson bereiten gemeinsam die Tagesordnung vorund stellen nach Möglichkeit Informationen im Vorfeld zur Verfügung. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, können aber auch einen nichtöffentlichen Teil haben, z.B. bei Personalentscheidungen. In Gerbrunn werden auch alle Ersatzleute mit eingeladen. Andacht und Gebet gehören zur Sitzung, außerdem sollte Raum für Persönliches sein. Auf der Tagesordnung stehen Themen, zu denen informiert, diskutiert und entschieden wird. Für bestimmte Angelegenheiten können vorberatende und beschließende Ausschüsse gebildet werden, in die auch Gemeindemitglieder, die dem Kirchenvorstand nicht angehören, berufen werden können. In unserer Kirchengemeinde bestehen z.B. ein Ausschuss für die Kindertagesstätte und ein Bauausschuss. Auch haben wir im Kirchenvorstand Beauftragungen für die Jugend, Erwachsenenarbeit, Diakonie, die Vertretung in der Gesamtkirchengemeinde oder die Dekanatssynode verteilt.

In der Hoffnung, dass ich Sie mit meinen Ausführungen zu diesen verantwortungsvollen, vielfältigen und schönen Aufgaben eines Kirchenvorstandes motivieren konnte, sich zukünftig für unsere Apostelgemeinde in Gerbrunn zu engagieren, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen

Ihr Helmut Stark

Siehe auch: http://www.kirchenvorstand-bayern.de/der-Kirchenvorstand