Der Apostelbrief

August - September 2020
Voriger Apostelbrief
Juni - Juli 2020
Nr. 141
Nächster Apostelbrief
Apr. 2021
Beliebigen Apostelbrief wählen ...
1997:

1998:

1999:

2000:

2001:

2002:

2003:

2004:

2005:

2006:

2007:

2008:

2009:

2010:

2011:

2012:

2013:

2014:

2015:

2016:

2017:

2018:

2019:

2020:
141

2021:

2022:

2023:

2024:

Landesstellenplanung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 2020 –
Auswirkungen auf unsere Kirchengemeinde?

In Abständen von etwa 10 Jahren werden von unserem Landeskirchenamt neue Landesstellenpläne gemäß aktueller Entwicklungen erarbeitet und vorgestellt. Die aktuelle Landesstellungplanung 2020 wurde im Rahmen der Landessynode auf ihrer Herbsttagung in Bamberg im Herbst 2019 beschlossen und ist gültig für die Kirchengemeinden, Dekanatsbezirke und den landesweiten Dienst.

Welche Auswirkungen kann diese neue Landesstellenplanung nun auch für unsere Kirchengemeinde haben, liebe Gemeindemitglieder?

Grundsätzlich will die Kirchenleitung für die Kirchenmitglieder in allen Regionen Bayerns gleichwertige Chancen schaffen um mit dem Evangelium in personalen Kontakt zu kommen, da sich die Anzahl der Kirchenmitglieder in den vergangenen Jahren doch stark verändert hat. Regional wird sich durch Zu- und Wegzüge, durch eine älter werdende Gesellschaft, aber auch insbesondere durch die Kirchenaustritte die Anzahl der Kirchenmitglieder bayernweit von 2010 bis Ende 2020 um ca. 10 Prozent reduzieren. Eine Übersicht der Kirchenaustritte in Bayern der vergangenen 50 Jahren können Sie der Graphik entnehmen. Im Jahr 2019 haben alleine in Unterfranken - 15% der gesamten Bevölkerung sind evangelisch - 2432 evangelische Christen die Kirche verlassen. Meines Erachtens ist dies für uns evangelische Christen keine gute Entwicklung.

Die Landesstellenplanung passt nun die Stellen von Pfarrer*innen, Diakon*innen, Religions- und Sozialpädagog*innen sowie Kirchenmusiker*innen den veränderten Zahlen der Kirchenmitglieder seit der letzten Landesstellenplanung 2010 an. Diese umfasst die 1536 Gemeinden, die 66 Dekanatsbezirke und den landesweiten Dienst in Bayern mit insgesamt mehr als 28.000 Beschäftigten im kirchlichen Dienst und mit über 76.000 Mitarbeitern im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern. Derzeit engagieren sich mehr als 156.000 Ehrenamtliche für das evangelische Leben in Bayern.

Bei der geplanten neuen Landesstellenplanung soll eine neue Verteilungsformel angewendet werden und nur drei Faktoren eine Rolle spielen, die in allen Dekanaten vorkommen: Die Anzahl der Gemeindeglieder, die Fläche der Gemeinde und die gewachsene Kirchenstruktur, wobei jede Kirchengemeinde berücksichtigt wird. Bis Herbst 2020 soll anhand von bestimmten Kriterien der konkrete Vorschlag für die Stellenverteilung der Landessynode zum Beschluss vorgelegt werden. Der Umsetzungszeitraum ist bis 2023 geplant.

Was soll sich nun ändern?

Unter dem Moto „Großes Vertrauen in die Kompetenz vor Ort“ sollen bei der Verteilung der Stellen im Dekanat Erkenntnisse aus dem Reformprozess „Profil und Konzentration“ zum Tragen kommen. Also steht am Anfang nicht die Frage: Was können wir tun, um unsere Stellen zu behalten? Am Anfang soll die Frage stehen: Wie ist die Situation der Menschen bei uns? Wo brauchen sie uns als Kirche? Welche Aufgaben nehmen wir uns infolgedessen vor? Wer unterstützt uns, mit wem wollen wir zusammenarbeiten? Erst dann folgt die Frage: Welche personellen Ressourcen setzen wir für welche Aufgabe wo ein? Damit wird die Landesstellenplanung 2020 viel stärker als bisher zu einem Gestaltungsprozess, in dem inhaltliche Perspektiven und Ressourcen zusammen gedacht werden sollen.

Neu ist, dass die Dekanate die Stellen in ihrem Bereich weitestgehend frei verteilen können und hiermit die Kirchenleitung Planungskompetenz an die Dekanate abgibt. Den Dekanaten wird die Summe der Stellen der theologischen, theologisch-pädagogischen und Kirchenmusik-Stellen mitgeteilt. Die zuständigen Dekanatsgremien können dann über die Verteilung frei entscheiden. Allerdings ist jedes Dekanat verpflichtet, ein Konzept für eine gemeinsame Gestaltung vorzulegen, wie im Dekanat wichtige Arbeitsbereiche - wie etwa Jugendarbeit, Altenheimseelsorge oder Kirchenmusik – zukünftig aussehen sollen. Bei dieser Konzepterstellung wird die landeskirchliche Ebene als Partnerin der Dekanatsbezirke mit ihren Einrichtungen inhaltlich und strukturell beraten, begleiten und die Umsetzungsmöglichkeiten so transparent wie möglich gestalten. Die Dekanate haben somit erstmals die Möglichkeit, in eigener Verantwortung bis zu 20% der Stellen berufsgruppenübergreifend zu besetzen - etwa indem eine Diakonen-Planstelle mit einer Kirchenmusikerin besetzt wird. Angestrebt wird ein stärker gabenorientierter Personaleinsatz. Wichtig bei dieser Landesstellenplanung ist hierbei ein langer, auf Dialog und insbesondere Rückmeldungen hin angelegter Prozess.

Kirchenaustritte

Durch die Landesstellenplanung soll die Betreuung der Gemeindeglieder nicht schlechter werden. Das 2010 beschlossene Verhältnis von einer theologischen Stelle pro 1545 Gemeindeglieder soll beibehalten werden. Jedoch wird in der Summe die Anzahl der Stellen der gesunkenen Anzahl von Gemeindegliedern angepasst, also um 10 Prozent gekürzt. Derzeit (1.07.2020) hat unsere evangelische Gemeinde in Gerbrunn 1233 Mitglieder, also bereits weniger als für den Erhalt einer vollen Pfarrstelle vorgesehen wäre.

Auch im Landeskirchenamt und den Werken und Diensten soll gespart werden. Allerdings sollen hier „Personalbudgets“ festgelegt werden, damit die Einsparpotenziale auch hier besser geplant werden können. Keine Kürzungen sind in den Bereichen für die Ausbilder der klinischen Seelsorge, der Kirchenmusiker und der Dekanate vorgesehen.

Die Landesstellenplanung selbst ist ein Prozess mit groß angelegter Beteiligung von Kirchengemeinden und Dekanaten. Nach der Entscheidung über die Rahmenplanung wird die neugewählte Landessynode den endgültigen Beschluss über die Landesstellenplanung bei der Herbstsynode 2020 treffen.

Zusammenfassend erklärt der Personalchef der bayerischen Landeskirche, Oberkirchenrat Stefan Reimers die Landesstellenplanung 2020 folgendermaßen: „Insgesamt zeichnet sich diese Landesstellenplanung aus unserer Sicht dadurch aus, dass notwendige und realistische Kürzungen einerseits verbunden werden sollen mit bestmöglichen Rahmenbedingungen zur selbstverantwortlichen Gestaltung auf allen kirchlichen Ebenen im Zusammenhang unserer inhaltlichen Aufbrüche wie dem Reformprozess Profil und Konzentration andererseits.“

In der Hoffnung, dass wir auch zukünftig wieder neue Gemeindemitglieder gewinnen können, schauen wir als Kirchenvorstand gespannt auf zukünftige Entwicklung der Gemeinde unserer Apostelkirche.

-HS-

Quellen:
www.sonntagsblatt.de/artikel/kirche/landesstellenplanung-2020-was-aendert-sich-der-bayerischen-landeskirche
www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/landesstellenplanung-9439.php www.kirchenaustritt.de/statistik
www.br.de/nachrichten/bayern/auch-evangelische-kirche-in-unterfranken-verliert-mitglieder,S3Ibmyh