Am 22. Oktober wird in Gerbrunn ein neuer Kirchenvorstand gewählt
Nach sechs Jahren sind die derzeitigen Kirchenvorstände nun am Ende ihrer Amtszeit angelangt. In allen 1537 evangelischen Kirchengemeinden in Bayern wird am 22. Oktober ein neuer Kirchenvorstand gewählt.
Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand in Gerbrunn steht schon fest:
Die Wahlunterlagen sollen Ihnen bis Ende September zugeschickt werden. Natürlich ist auch bei der Kirchenvorstandswahl Briefwahl möglich.
Und wer darf wählen?
In Gerbrunn darf wählen, wer seit mindestens drei Monaten, also spätestens seit dem 22. Juli 2000, zur evangelischen Kirchengemeinde Gerbrunn gehört.
Wähler müssen bei Kirchenvor standswahlen übrigens nicht volljährig sein: Wer konfirmiert ist, muss mindestens 14 Jahre alt sein, um wählen zu dürfen. (Man muss vor dem 22. Oktober 14 Jahre alt geworden sein.) Auch unkonfirmierte Gemeindemitglieder dürfen wählen, sie müssen aber mindestens 16 Jahre alt sein.
Also am 22. Oktober nichts wie rauf aufs Skateboard, hin zur Apostelkirche und wählen!