Der Apostelbrief

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Der Ökumenische Rat der Kirchen – eine weltweite Gemeinschaft

Ökumenischer Rat

Nach dem Vorbild des Völkerbundes wurden auf der ersten Weltmissions­konferenz 1910 in Edinburgh unter dem Motto »Evangelisation der Welt in dieser Generation« und in einer Enzyklika des Patriarchats von Konstantinopel aus dem Jahr 1920 die Schaffung eines »Kirchenbundes« als ständige gemeinsame Vertretung aller Kirchen vorgeschlagen. Für die Entstehung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) waren schließlich zwei Strömungen des ökumenischen Lebens von entscheidender Bedeutung, die Bewegung für praktisches Christentum (Life and Work) und die Bewegung Glauben und Kirchenverfassung (Faith and Order), so dass 1937-1938 beschlossen wurde, einen ökumenischen Rat der Kirchen zu gründen. Aufgrund des Ausbruches des zweiten Weltkrieges konnte die eigentliche Gründung erst 1948 auf seiner ersten Vollversammlung von damals 147 Mitgliedskirchen in Amsterdam erfolgen. 1961 wurde der 1921 gegründete »Internationale Missionsrat« und 1971 der »Weltrat für Christliche Erziehung« aufgenommen. Heute gehören weltweit 349 Kirchen mit insgesamt über 560 Millionen Christen aus über 110 Ländern zum ÖRK. Zu Ihnen gehören die Mehrzahl der orthodoxen Kirchen, zahlreiche anglikanische, baptistische, lutherische, methodistische und reformierte Kirchen sowie vereinigte und unabhängige Kirchen. Die weltweit größte christliche Kirche, die römisch-katholische Kirche, ist nicht Mitglied des ÖRK, arbeitet jedoch seit über 40 Jahren eng mit dem Rat zusammen und entsendet Vertreter zu allen größeren ÖRK-Konferenzen.

Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Er ist eine Gemeinschaft von Kirchen auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben in Christus findet. Er will auf diese Einheit zugehen, »damit die Welt glaube«, wie es im Gebet Jesu für seine Jünger und Jüngerinnen heißt (Joh. 17,21). Zu den theologischen Voraussetzungen gehört also das Bekenntnis zum Glauben an den dreieinigen Gott, wie er in der Bibel ausgedrückt wird. Ebenso verkündet die Kirche das Evangelium und feiert die Sakramente nach ihrer Lehre, praktiziert die Taufe »im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes«“ und strebt die gegenseitige Anerkennung der Taufe an und erkennt schließlich die Gegenwart und das Wirken von Jesus Christus und dem Heiligen Geist auch außerhalb ihrer Grenzen an.

Für seine Mitgliedskirchen ist der ÖRK ein einzigartiger Bewegungsraum um miteinander nachdenken, diskutieren, gemeinsam zu handeln und Gottesdienst zu feiern. Als Teil dieser Gemeinschaft haben die Mitgliedskirchen die Aufgaben, aufzurufen zur Verwirklichung der sichtbaren Einheit in dem einen Glauben, ihr gemeinsames Zeugnis in der Erfüllung ihrer missionarischen und evangelistischen Aufgaben zu fördern, Menschen in Not zu helfen, sich für die Gerechtigkeit und Frieden sowie der Bewahrung der Schöpfung einzusetzen und schließlich die Erneuerung in Einheit, Gottesdienst, Mission und Diakonie anzustreben.

Gegenwärtig gliedert sich die Arbeit des ÖRK daher in sechs Programmbereiche:

  • Der ÖRK und die ökumenische Bewegung im 21. Jahrhundert
  • Einheit, Mission, Evangelisation und Spiritualität
  • Öffentliches Zeugnis: Macht hinterfragen, für den Frieden eintreten
  • Gerechtigkeit, Diakonie und Schöpfungsverantwortung
  • Bildung und ökumenische Ausbildung
  • Interreligiöser Dialog und interreligiöse Zusammenarbeit

Der Sitz der Organisation des Ökumenischen Rates der Kirchen ist in Genf. Vorsitzender des Zentralausschusses ist derzeit der Kirchenpräsident der lutherischen Kirchen in Brasilien Pastor Walter Altmann, Generalsekretär ist Pfarrer Olav Fykse Tveit von der Norwegisch-Lutherischen Kirche. Die Beschlüsse werden seit der letzten Vollversammlung des ÖRK im Februar 2006 in Porto Alegre im Konsensverfahren als neue Methode der Entscheidungsfindung gefasst. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass die Mehrheit einverstanden ist und die Minderheit sich damit begnügt, dass eine faire und ausführliche Aussprache stattgefunden hat und erhebt daher keine Einwände. Die unterschiedlichen Auffassungen werden jedoch in ein Protokoll aufgenommen.

In Deutschland gehören zum ÖRK alle 22 Gliedkirchen der EKD, das katholische Bistum der Alt-Katholiken, die Vereinigung der deutschen Mennonitengemeinden, die evangelisch-methodistische und orthodoxe Kirche.

Quellen: http://www.oikoumene.org/de http://de.wikipedia.org/wiki/Ökumenischer_Rat_der_Kirchen

-HS-