Der Apostelbrief

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Die Dekanatssynode

Das Leitungsorgan des Dekanates

Die Dekanatssynode ist das Leitungsorgan unseres Dekanates und besteht aus einem Präsidium – der Dekanin Frau Dr. Weise und zwei nichtordinierten Mitgliedern Frau Dr. Kummer und Herrn Kern – und Vertretern der 41 Kirchengemeinden des Dekanates aus der Stadt und dem Landkreis Würzburg und aus beauftragten Pfarrern. Unsere Vertreter waren in der vergangenen Kirchenvorstandsperiode Herr Dr. Michael Strohm und Pfarrer Johannes Riedel.

Die Dekanatssynode soll ein Gesamtbild der für den Auftrag der Kirche und die kirchliche Arbeit in ihrem Bereich wichtigen Vorgänge darstellen und über Aufgaben beschließen, die sich daraus für den jeweiligen Dekanatsbezirk ergeben. Sie soll sich in Bindung an Schrift und Bekenntnis mit Fragen der Lehre und des Lebens der Kirche befassen und dabei den Blick auf das Ganze der Kirche und ihren Dienst in der Öffentlichkeit richten. Für die Zusammenarbeit aller kirchlichen Kräfte im Bereich des Dekanatsbezirkes beschließt die Dekanatssynode die notwendigen Richtlinien. Im Dekanat Würzburg findet diese Tagung zweimal pro Jahr statt. In kürzeren Abständen trifft sich das eigentlich geschäftsführende Gremium – der Dekanatsausschuss – als die ständige Vertretung der Dekanatssynode. Der Dekanatsausschuss koordiniert die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk, plant die gemeinsamen Vorhaben und arbeitet mit den Kirchenvorständen und Vertretern der kirchlichen Arbeitsbereiche zusammen.

Die komplexen Aufgaben der Dekanatssynode sind insbesondere, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und mit den übergemeindlichen Diensten im Dekanatsbezirk zu fördern, kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten und über das Gemeindeleben, die Diakonie und alle weiteren kirchlichen Arbeitsfelder Erfahrungen auszutauschen und Anregungen zu geben und die Zusammenarbeit zu fördern. Auch sollen Projekt- und Dienstgruppen für besondere Aufgaben gebildet und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter organisiert werden.

Eine besondere Verantwortung übernimmt die Dekanatssynode hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung für die Kirchengemeinden, da diese nicht nur über den Faktor der Grundzuweisung an die Kirchengemeinden im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs zu beschließen hat, sondern insbesondere auch über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Dekanatsbezirkes sowie die Höhe der Umlagenanteile der Kirchengemeinden am Haushalt des Dekanatsbezirkes zu beschließen hat. Sie kann Kollekten für besondere Aufgaben des Dekanatsbezirks anordnen und die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung auf den Dekanatsausschuss übertragen.

Die Dekanatssynode kann Anfragen an die Kirchenvorstände, das Pfarrkapitel und den Dekanatsausschuss richten. Die Beschlüsse der Dekanatssynode sind von diesen Gremien zu behandeln. Und schließlich kann und soll die Dekanatssynode auch Anträge an den Landeskirchenrat und die Landessynode stellen.

Dr. Strohm

Unser bisheriger Vertreter Herr Dr. Strohm stellt hier kurz den Ablauf einer Sitzung der Dekanatssynode dar, die jeweils an einem Samstag­vormittag stattfindet:

Nach einer Andacht berichtet die Dekanin ausführlich über das vergangene halbe Jahr und bezieht sich auf alle Handlungsfelder wie Gottesdienst, Gemeindeentwicklung, Bildung und Unterricht, Seelsorge, Diakonie, Ökumene, gesellschaftsbezogene Aufgaben, Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Leitung, Verwaltung, Jugendarbeit und Musik. Unter dem Tagesordnungspunkt »aktuelle Themen« wird zum Beispiel von der Landessynode berichtet, die Dekanatskollekten festgelegt und intensiv über den Dekanatshaushalt diskutiert.

Im Rahmen jeder Synode gibt es einen Themenblock z.B. zur Kirchenvorstandsarbeit, Seelsorge, Erwachsenenbildung oder Diakonie jeweils bezogen auf die eigenen Gemeinden. Meist werden diesbezüglich Impulsreferate angeboten und in Gruppen die Themen bearbeitet. Hierbei ist der Austausch mit den anderen Gemeinden sehr interessant. Am Ende wird in der Regel eine schriftliche Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen verfasst, welche als Anregung oder als Empfehlung an die Ortsgemeinden verschickt wird.

-HS-

Quellen: www.bayern-evangelisch.de, Dr. Michael Strohm