Der Apostelbrief

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Die Synode

– das Parlament der Kirche

Der Begriff der »Synode« ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. Die Synoden setzen sich zusammen aus Geistlichen und Laien, die als Synodalen bezeichnet werden. Geleitet werden die Gremien von einer oder einem Präses und/oder einem Präsidium. In den Synoden werden sowohl gesamtkirchliche Entscheidungen getroffen als auch theologische Leitlinien formuliert.

In den derzeit 22 evangelischen Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) sind die verschiedenen Landessynoden die Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung und sind damit zuständig für die Gesetzgebung und Rechtssetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes. Darüber hinaus vertreten sie das kirchliche Mitspracherecht auf staatliche Ebenen, wenn z.B. über Staatsverträge der Religionsunterricht in den Bundesländern geregelt wird.

Göring-Eckhardt

Die Präses der Synode der EKD ist seit 2009 Frau Katrin Göring-Eckhardt. Die Synode der EKD als das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium tagt einmal jährlich für etwa eine Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Mitgliedskirchen, im Jahr 2011 in Magdeburg. Die Synode der EKD besteht aus 120 Mitgliedern, 100 werden von den Landessynoden gewählt, weitere 20 Synodale beruft der Rat der EKD aus dem Kreis von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche Bedeutung haben. Zusätzlich nehmen noch acht Jugenddelegierte an der Synode teil.

Der Rat der EKD ist das eigentliche Leitungsgremium der evangelischen Kirche Deutschlands, der aus 15 Mitgliedern einschließlich der/des Präses besteht. Diesem Rat gehört z.B. der ehemalige Landesbischof der evangelischen Landeskirche Bayern (ELKB) Johannes Friedrich an. Derzeitiger Ratsvorsitzender der EKD ist seit dem Rücktritt von Frau Margot Käßmann der rheinische Präses Nikolaus Schneider.

Bemerkenswert ist, dass auch in den Landessynoden übergreifende und grundsätzliche strukturelle Beschlüsse gefasst werden. So haben im Norden Deutschlands die drei Landessynoden der Mitgliedskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern Anfang dieses Jahres beschlossen, sich zu einer Evangelischen Nordkirche zusammen zu schließen. Diese soll Pfingsten 2012 gegründet werden.

Deneke-Stoll

In der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) werden die über 2,6 Millionen Gemeindemitglieder in den über 1500 Kirchengemeinden von 108 Synodalen in der Landessynode vertreten, die sich zuletzt im März 2008 in Bayreuth neu konstituiert haben. Davon werden 89 gewählt, wobei 60 Synodale Nichtordinierte, also Laien sein müssen. Von den 29 gewählten geistlichen Synodalen müssen 10 Dekane oder Dekaninnen sein. 13 werden gemeinsam durch den Landeskirchenrat und Landessynodalausschuss berufen und drei weitere Synodale sind die ordinierten Lehrstuhlinhaber der evangelisch-theologischen Fakultäten der Universitäten München, Erlangen-Nürnberg und der kirchlichen Augustana-Hochschule in Neuendettelsau. Seit 2002 gehören der bayerischen Landessynode noch drei Jugenddelegierte mit beratender Stimme an. Die derzeitige Vorsitzende des Präsidiums ist Frau Dorothea Deneke-Stoll.

Im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung hat die Landessynode kürzlich den Haushaltsplan für das Jahr 2012 in Höhe eines Etats von 775 Millionen Euro verabschiedet und im übrigen festgestellt, dass in naher Zukunft keine Haushaltssorgen für die ELKB zu erwarten sind. So sind die Ausgaben für die Pfarrstellen in Bayern bis zum Jahr 2020 gesichert. In einem Kirchenfinanzierungsgesetz wurde durch Einrichtung eines Kirchensanierungsfonds in Höhe von 150 Millionen Euro zudem die Erhaltung und Finanzierung von über 1500 Kirchengebäuden beschlossen. Zu einer weiteren wichtigen Aufgabe der Landessynode gehört die Wahl des Landesbischofs, die zuletzt am 3. April 2011 in München durchgeführt wurde und bei der Herr Prof. Dr. Bedford-Strohm gewählt wurde.

Neben der Beschlussfassung über die Ordnung kirchlichen Lebens, die die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder ausführt, beschließt dieses Gremium auch die Gottesdienstordnung und den Inhalt und die Form des Gesangbuches. Und schließlich hat jeder Synodale das Recht, eigene Anträge zur Entscheidung vorzulegen. Auf den Internetseiten können alle Regelungen rund um die Landessynode der ELKB der Geschäftsordnung der Landessynode (www.bayern-evangelisch.de) entnommen werden. In deren Presseorgan „Synode aktuell“, die im Auftrag der Präsidentin der Landessynode der ELKB herausgegeben wird, wird über aktuelle Ereignisse dieses kirchlichen Parlamentes regelmäßig berichtet.

-HS-

(Quellen: www.wikipedia.de, www.ekd.de, www.bayern-evangelisch.de
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